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Wartung & Pflege

Elektro-Check in Regensburg: Wann es Zeit für die Prüfung ist

Kauf, Alter, Wasser im Keller, Gewerbe, Vermietung: Wann ein Elektro-Check in Regensburg ansteht.

2 Min. Lesezeit

Elektriker prüft eine Steckdose mit einem Spannungsprüfer

Eine Elektroanlage meldet sich nicht, wenn sie altert. Deshalb hilft es, feste Zeitpunkte zu kennen, an denen eine Prüfung durch eine Elektrofachkraft sinnvoll oder vorgeschrieben ist. Für Regensburg lassen sich vier benennen.

Beim Kauf oder Einzug

Ob Patrizierhaus in der Altstadt, Doppelhaushälfte in Oberisling oder Eigentumswohnung in der Konradsiedlung: Vor der Unterschrift zeigt ein Elektro-Check, was hinter den frisch gestrichenen Wänden steckt – zwei- oder dreiadrige Leitungen, Schraubsicherungen, fehlender FI, ein Zählerplatz ohne Reserve. Das Protokoll ist zugleich eine Verhandlungsgrundlage.

Wenn die Anlage 30, 40 oder 50 Jahre alt ist

Die Hochhäuser in Königswiesen-Nord stammen aus den 1970er-Jahren, die Blocks der Konradsiedlung aus den 1960ern, viele Siedlungshäuser in Reinhausen und Ziegetsdorf aus der Zwischenkriegszeit. Isolierungen werden spröde, Klemmen lockern sich, und frühere Erweiterungen wurden selten dokumentiert. Eine Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 deckt das auf. Dasselbe gilt nach Wasser im Keller: Zählerplätze in Stadtamhof, Reinhausen oder am Unteren Wöhrd liegen oft dort, wo es früher regelmäßig nass wurde – nach Rückstau oder Rohrbruch muss die Anlage vor dem Wiedereinschalten geprüft werden, weil korrodierte Klemmen erst Monate später auffallen.

Pflichten für Betriebe, Vermieter und Eigentümergemeinschaften

Für Unternehmen – vom Handwerksbetrieb im Gewerbepark über die Praxis am Bahnhof bis zur Halle an der Bajuwarenstraße – ist die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 keine Empfehlung, sondern Pflicht. Ortsfeste Anlagen werden in der Regel alle vier Jahre geprüft, ortsveränderliche Geräte wie Kaffeemaschinen, Verlängerungsleitungen und Werkzeuge je nach Beanspruchung alle sechs bis 24 Monate. Ohne Protokoll steht im Schadensfall der Versicherungsschutz infrage. Für Mietwohnungen schreibt kein Gesetz ein Intervall vor, die Verkehrssicherungspflicht bleibt trotzdem beim Eigentümer; bei Mieterwechsel – in den Studentenlagen am Galgenberg und in Neuprüll ein häufiger Anlass – und sonst etwa alle vier Jahre empfehlen die Innungen eine Prüfung.

Was gemessen wird

  • Sichtprüfung von Verteiler, Leitungen, Steckdosen und Anschlüssen
  • Durchgängigkeit des Schutzleiters und Isolationswiderstand
  • Schleifenimpedanz – schaltet die Sicherung im Fehlerfall schnell genug ab?
  • Auslösestrom und Auslösezeit des FI-Schalters

Das Ergebnis steht in einem Prüfprotokoll mit Mängelliste. Seibel365 vermittelt den Termin an einen Elektrofachbetrieb aus dem Partnernetzwerk in Regensburg und Umland – Einzelheiten auf der Seite Hauselektrik.

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