Ein Erstsemester zieht in ein WG-Zimmer am Galgenberg, eine Familie kauft ein Reihenhaus in Burgweinting, ein Paar mietet ein Dachgeschoss in der Altstadt – in allen drei Fällen stellt sich dieselbe Frage: Hängen Rauchwarnmelder, und wer kümmert sich darum? Die Antwort steht in der Bayerischen Bauordnung.
Was Art. 46 Abs. 4 BayBO vorschreibt
Seit dem 1. Januar 2013 müssen in Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Küche, Bad und Wohnzimmer sind nicht erfasst; das Wohnzimmer zusätzlich auszustatten, ist dennoch eine gute Idee. Für Neubauten galt die Pflicht von Anfang an, bestehende Wohnungen mussten bis zum 31. Dezember 2017 nachgerüstet sein. Eine behördliche Kontrolle sieht das Gesetz nicht vor; Pflegeheime und andere Sonderbauten fallen nur darunter, soweit sich darin Wohnungen befinden.
Eigentümer baut ein, Besitzer hält in Betrieb
Die BayBO verteilt die Aufgaben auf zwei Schultern. Den Einbau schulden die Eigentümer der Wohnung – im vermieteten Mehrfamilienhaus also der Vermieter, in der Eigentümergemeinschaft jeder für seine Einheit. Die Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, in der Mietwohnung demnach den Mieterinnen und Mietern – es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Pflicht selbst, etwa per Mietvertrag oder Wartungsdienst. Für die drei Beispiele heißt das: Im WG-Zimmer muss der Vermieter den Melder geliefert haben, der Testknopf ist Sache der Bewohner; im gekauften Reihenhaus liegt beides beim Eigentümer; im Altstadt-Dachgeschoss zählt der Flur zum Schlafraum als Pflichtraum, auch wenn er nur drei Schritte lang ist.
Geräte und Montage
- Melder nach DIN EN 14604 mit CE-Kennzeichen; das Q-Label steht für geprüfte Langlebigkeit, fest verbaute Zehnjahresbatterie und wenig Fehlalarme.
- Montage nach DIN 14676: an der Decke, möglichst mittig, mit Abstand zu Wänden und Balken. In Altstadträumen mit Gewölbe- oder Balkendecke entscheidet der Fachmann über die Position.
- Für die Küche ein Wärmemelder statt eines Rauchmelders; sonst meldet sich das Gerät beim Kochen.
- Über mehrere Ebenen – Reihenhaus, Maisonette, Siedlungshaus mit ausgebautem Dach – vernetzte Melder, die gemeinsam alarmieren.
Wartung ohne Aufwand
Einmal im Jahr die Prüftaste drücken, die Eintrittsöffnungen abstauben, nach spätestens zehn Jahren austauschen. Kurzes Piepen in Abständen heißt Batterie leer. In großen Wohnanlagen wie Königswiesen übernimmt häufig ein Wartungsdienst im Auftrag des Eigentümers; wer selbst wartet, notiert sich das Datum.
Seibel365 sitzt in Regensburg und vermittelt für 230-Volt-Melder, Funkvernetzung und die Kopplung an eine Alarmanlage Elektriker aus dem Partnernetzwerk in Regensburg und Umland – erreichbar über dieselbe Nummer wie der Elektriker Notdienst.



